BETREUUNG VON GEMEINDEN

  • Prüfung von Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Ausgliederung von Vermögen und Erstellung von Eröffnungsbilanzen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Seminare für leitende Angestellte und Mitarbeiter
  • Steuerliche Betreuung kommunaler Betriebe
  • Umstellung der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung
  • Einführung von Risikofrüherkennungssystemen